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Fahrradnutzung auf dem Schulweg

Prinzipiell sind Eltern für die Sicherheit auf dem Schulweg verantwortlich.

Im Unterricht der Klassen 1 und 4 gibt es laut Erlass je 20 Unterrichtsstunden zum Thema Verkehrserziehung, in den Klassenstufen 2 und 3 jeweils 10 Unterrichtsstunden.

Die Verantwortlichen der Schule befürworten, dass die Kinder nach Bestehen der  Fahrradprüfung in der 4. Klasse das Fahrrad nutzen, obwohl offensichtlich ist, dass auch in diesem Alter die Beherrschung des Fahrrades im Straßenverkehr nicht gänzlich sichergestellt ist!
Die Verantwortung obliegt auch in diesem Fall den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Ein begleitetes Fahren mit dem Fahrrad, auch auf dem Weg zur Schule bzw. von der Schule durch geeignete Personen stellt eine gute Übung zur sicheren Bewältigung von Fahrrad und Straßenverkehr dar.

Eine spezielle Erlaubnis zur Nutzung des Fahrrades auf dem Schulweg wird zukünftig nicht mehr durch die Schule erteilt.

Wir erwarten, dass bei einer Nutzung des Fahrrades auf dem Schulweg sich dieses in einem verkehrssicheren Zustand befindet und die Kinder mit einem geeigneten Fahrradhelm ausgerüstet sind!


Schulprogramm 2016
  


Schulordnung.docx


Kopfläuse